
Siegburg Holzgasse: Vermietetes Ladenlokal für Kapitalanleger
Objektangaben
Hier wird zum Kauf angeboten ein Ladenlokal in Siegburgs bester Lage, der Holzgasse, mitten im Herzen der Kreisstadt. Dieses Ladenlokal - ein ehemaliges Restaurant - ist zurzeit als Shisha-Bar solide vermietet. Im Erdgeschoss befindet sich auf ca. 136 m² der Barbereich mit Theke und Sitzgelegenheiten, die zum Verweilen einladen.
Im Untergeschoss liegen auf ca. 87 m² die Sanitäranlagen, die Schankanlage mit Kühlhaus, Abstellräume und ein Fettabscheider.
Sie suchen eine Möglichkeit, Ihr Kapital sinnvoll anzulegen? Spielen schon länger mit dem Gedanken, eine Immobilie zu kaufen? Vielleicht wäre dieses Objekt ja dann genau das Richtige für Sie. Melden Sie sich gerne und vereinbaren einen Besichtigungstermin.
Gas Zentralheizung
43 Sitzplätze
Ladenlokal EG 136 m²
Nutzfläche UG 87 m²
Lüftungszentrale
Fettabscheider
Vorrichtung Zapfanlage
Kühlhaus
Büro im Kellergeschoss
mehrere Abstellräume im Kellergeschoss
Brandschutzüberarbeitung aus 2016
Mieteinnahme 14.400,-€ p.a.
Das Objekt ist sehr zentral gelegen, in der beliebten Fußgängerzone der Holzgasse. Es verfügt über eine sehr gute Anbindung sowohl an den öffentlichen Nahverkehr als auch an die Autobahnauffahrten Richtung Köln-Frankfurt und Köln-Bonn. Bushaltestellen befinden sich in unmittelbarer Nähe, der ICE-Bahnhof Siegburg/Bonn ist fußläufig gut erreichbar.
Die in unseren Angeboten enthaltenen Angaben basieren auf uns erteilten Informationen. Wir bemühen uns, über Objekte und Vertragspartner möglichst vollständige und richtige Angaben zu erhalten. Unsere Nachweise sind freibleibend, Zwischenverkauf und -vermietung bzw. -verpachtung sind vorbehalten.
Unsere Angebote und Mitteilungen sind für den Empfänger selbst bestimmt.
Sie sind vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag zustande, unterbindet dies nicht unseren Provisionsanspruch bei Zustandekommen eines Vertrages. Alle Gespräche sind über unser Büro zu führen. Bei Zuwiderhandlung behalten wir uns Schadenersatz bis zur Höhe der Provisionsansprüche ausdrücklich vor.
Die Provision ist fällig und zahlbar bei Beurkundung eines beurkundungspflichtigen Vertrages bzw. bei schriftlicher Ausfertigung eines Gewerbe-, Pachtvertrages.